Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Die sog. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehören ebenso wie die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zu den sieben unterschiedlichen Einkunftsarten, die das Steuerrecht kennt.
Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit setzen voraus, dass die Tätigkeit nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Dazu gehören im Wesentlichen die sog. freien Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dazu gehören u.a. die medizinischen Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen, etc.), Berufe aus dem Bereich Rechtsberatung und Steuerberatung (Rechtsanwälte und Steuerberater), technische Berufe (Archtitekten, Ingenieure) sowie Berufe aus dem Bereich Medien (Journalisten, Übersetzer, etc.).
Ist jemand selbständig tätig, so hat er die Wahl, ob er seinen Gewinn durch eine Bilanz oder durch die sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittel will. Bei Letzterer erfolgt sie Gewinnermittlung einfach durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
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