Schwerbehindertengesetz
Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) ist am 01.07.2001 aufgelöst worden und in das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) übergegangen. Einzelne Vorschriften sind unverändert übernommen worden. Durch das Gesetz sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert werden. Darüber hinaus soll das Schwerbehindertengesetz möglichen Benachteiligungen von Behinderten entgegenwirken.
Der zweite Teil des SGB IX enthält Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (sog. Schwerbehindertenrecht), dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme am Arbeitsleben.