Zivilrecht

Sekundärpflicht

Die Sekundärpflichten folgen erst aus der Störung von Primärpflichten. Ihre Entstehung setzt in der Regel Vetretenmüssen voraus. Sie können an die Stelle der gestörten Primärpflicht treten oder aber auch neben dem Primäranspruch bestehen.

Mehr zum Thema Sekundärpflicht 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Primärpflicht
Primärpflicht Die Primärpflichten ergeben sich aus dem Vertrag, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Ihre Erfüllung ist das eigentliche Ziel des (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Sekundärpflicht, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Sekundärpflicht