Sicherungsgrundschuld
Die Sicherungsgrundschuld sichert einen schuldrechtlichen Zahlungsanspruch durch eine von der Forderung unabhängige Grundschuld. Rechtsgrund für die Sicherungs-grundschuld ist ein Sicherungsvertrag.
Weitere Themen
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Grundschuld
Die Grundschuld ist in § 1191 BGB normiert. Demnach ist eine Grundschuld eine selbständige dingliche Belastung eines Grundstücks. In Höhe des vereinbarten Betrages hat der Eigentümer gemäß § 1191 BGB [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 1192 BGB - Anwendbare Vorschriften
(1) Auf die Grundschuld finden die Vorschriften über die Hypothek entsprechende Anwendung, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass die Grundschuld nicht eine Forderung voraussetzt. (1a) Ist [...]
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