Täuschung
Eine Täuschung iSd § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.
Eine Täuschung iSd § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.