Unrechtsbewusstsein
Das Unrechtsbewusstsein setzt die Einsicht voraus, dass das Verhalten rechtlich verboten ist.
Fehlt das Unrechtsbewusstsein, liegt ein Verbotsirrtum vor.
Weitere Themen
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Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken [...] -
Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den [...]
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