Verbrauchsgüterkaufvertrag
Zivilrecht | Schuldrecht | Verbrauchsgüterkaufvertrag
Ein Verbrauchsgüterkaufvertrag nach § 474 I S. 1 BGB setzt voraus, dass eine bewegliche Sache von einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB veräußert wird.