Familienrecht
Versorgungsausgleich
Familienrecht
| Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die ein Ehegatte dadurch erleidet, dass er während der Ehe keinen (oder nur einen kleinen Beitrag) für die Alters- und Invaliditätsversorgung geleistet hat.
Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die höheren Ver-sorgungsrechte angesammelt hat, muss die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten abgeben.