Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache

Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchs wird durch den Vertragszweck sowie durch die Verkehrsanschauung bestimmt.

Bei einem vertragswidrigen Gebrauch kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen den Mieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen oder den Mietvertrag fristlos kündigen. Voraussetzung einer Kündigung ist jedoch eine vorherige Abmahnung des Mieters. Ohne eine vorherige Abmahnung ist eine Kündigung unwirksam. Zudem müssen die Rechte des Vermieters durch den vertragwidrigen Gebrauch in erheblichem Maße verletzt sein.

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