Verwahrungsvertrag
Durch einen Verwahrungsvertrag verpflichtet sich der Verwahrer, eine bewegliche Sache des Hinterlegers zu verwahren. Bei unentgeltlichkeit handelt es sich um einen unvollkommenen zweiseitig verpflichtenden Vertrag. Bei Entgeltlichkeit liegt ein gegenseitiger Vertrag vor; im Synallagma stehen die Verwahrungs- und Vergütungspflicht, nicht aber die Rückgabepflicht des Verwahrers.
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Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen. Durch den [...] -
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