Vollmacht
Als Vollmacht wird eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht bezeichnet. Die Vollmacht betrifft dabei die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen.
Voraussetzung der Vollmacht ist eine Vollmachtserteilung. Sie stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft des Vollmachtgebers dar, welches durch eine grundsätzlich formfreie, empfangsbedürftige Willenserklärung erfolgt. Möglich ist eine ausdrückliche oder konkludente Willenserklärung gegenüber dem Bevollmächtigten (sog. Innenvollmacht) oder gegenüber dem Geschäftsgegener (sog. Außenvollmacht).
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht durch eine bewusste Erklärung an die Öffentlichkeit (z.B. durch öffentliche Bekanntmachung) zu erteilen.
Mit dem Begriff Vollmacht sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Bevollmächtigung Vertretung Vertretungsmacht Ermächtigung Vollmachtserteilung Innenvollmacht AussenvollmachtWeitere Themen
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg [...] -
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts. Der äußere Tatbestand der [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 167 BGB - Erteilung der Vollmacht
(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, [...] -
§ 168 BGB - Erlöschen der Vollmacht
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich [...]