Werklieferungsvertrag
Der Werklieferungsvertrag ist in § 650 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.
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Gesetze und Verordnungen
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§ 650 BGB - Anwendung des Kaufrechts
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