Familienrecht

Zugewinn

Der Zugewinn ist gemäß § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Ein während der Ehe erzielter Zugewinn wird bei Beendigung des Güterstandes (der Zugewinngemeinschaft) ausgeglichen.

Mehr zum Thema Zugewinn 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich Der Zugewinnausgleich erfolgt beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Wird der Güterstand der (...)
Zugewinngemeinschaft
Zugewinngemeinschaft Das eheliche Güterrecht (§§ 1363–1563 BGB) regelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Es gibt insgesamt drei Güterstände, die (...)
Zugewinngemeinschaft
Zugewinngemeinschaft Als Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand der Ehegatten bezeichnet, wenn nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart ist. Merkmale (...)

Rechtsquellen zum Thema Zugewinn 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 1373 BGB Zugewinn
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Zugewinn, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Zugewinn