Zwangsvollstreckungsverfahren

Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Erkenntnisverfahren und das Arrestverfahren (bzw. einstweilige Verfügungsverfahren).

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