Annahmeverzug des Arbeitgebers Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 126 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > A > Annahmeverzug des Arbeitgebers

ARBEITSRECHT

Annahmeverzug des Arbeitgebers

Nimmt der Arbeitgeber die ordnungsgemäß angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht an, indem er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug nach dem §§ 293 ff. BGB. Der Arbeitnehmer wird bei Vorliegen des Annahmeverzugs von seiner Arbeitsleistung befreit.

Die Befreiung von der Arbeitsleistung endet erst, sobald sich der Arbeitgeber wieder zur Entgegennahme der Arbeitsleistung bereit erklärt oder entsprechende Arbeitsanweisungen erteilt.


Schlagwörter

Arbeitsleistung   Verzug   Arbeitgeber   Arbeitnehmer  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Arbeitgeber
    Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
  2. Arbeitnehmer
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...)
  3. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Annahmeverzug des Arbeitgebers" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 293 BGB - Annahmeverzug
    Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht (...)


STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing