Rechtswörterbuch > A > Annahmeverzug des Arbeitgebers
ARBEITSRECHT
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Nimmt der Arbeitgeber die ordnungsgemäß angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht an, indem er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug nach dem §§ 293 ff. BGB. Der Arbeitnehmer wird bei Vorliegen des Annahmeverzugs von seiner Arbeitsleistung befreit.
Die Befreiung von der Arbeitsleistung endet erst, sobald sich der Arbeitgeber wieder zur Entgegennahme der Arbeitsleistung bereit erklärt oder entsprechende Arbeitsanweisungen erteilt.
Schlagwörter
Arbeitsleistung Verzug Arbeitgeber Arbeitnehmer
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...) -
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Annahmeverzug des Arbeitgebers" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
