Fernabsatzvertrag Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 127 User Online

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SCHULDRECHT

Fernabsatzvertrag

Der Fernabsatzvertrag ist in § 312b BGB legaldefiniert. Danach handelt es sich bei Fernabsatzverträgen um Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von DIenstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

Es kommt demnach auf den ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationsmitteln an. Dazu gehören nicht nur das Internet, sondern auch Telefonanrufe, SMS Kurzmitteilungen E-Mails, etc.

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag in einigen gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht gem. § 312d BGB zu.


Schlagwörter

Fernabsatzverträge   Vertrag   Widerruf   Widerrufsrecht   Waren   Dienstleistungen   Fernkommunikationsmittel   Internet   E-Mail   Telefonanruf   Kurzmitteilung  


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