Definition GmbH

Sonntag, 1. August 2010|67 User Online

Zivilrecht - Gesellschaftsrecht

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern. Sie ist nicht auf einen bestimmten Zweck festgelegt.

Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG handelt es sich bei der GmbH um eine juristische Person. Die GmbH ist zwingend organisiert mit mindestens zwei Organen - dem Geschäftsführer als Handlungsorgan und der Gesellschafterversammlung. Bei einer mitbestimmte GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern kommt nach dem MitBestG auch noch ein Aufsichtsrat dazu.

Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.


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