Insolvenzverfahren Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 44 User Online

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INSOLVENZRECHT

Insolvenzverfahren

Zweck des Insolvenzverfahrens ist eine gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten vollständig zu erfüllen.

Das Insolvenzverfahren dient demnach der Verwertung und Verteilung des Schuldnervermögens im Interesse seiner Gläubiger. Geregelt ist das Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO). Diese enthält die formellen und materiellen Regelungen zur Durchführung des gesamten Verfahrens.

Im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen kann das Insolvenzverfahren neben der Befriedigung der Gläubiger auch die Sanierung des Unternehmens, z.B. durch Umstrukturierungsmaßnahmen oder Übertragung an einen anderen Rechtsträger zum Ziel haben. Dieses Ziel ebenfalls dem Zweck der Gläubigerbefriedigung dienen.


Schlagwörter

Insolvenz   Verfahren   Gläubiger   Verbindlichkeiten Insolvenzordnung   Unternehmensinsolvenz   Übertragung   Sanierung  


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