Körperliche Misshandlung Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 54 User Online

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Körperliche Misshandlung

Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene Behandlung bezeichnet, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.


Schlagwörter

Üble unangemessene Behandlung   Körperverletzung   Misshandlung   körperliches Wohlbefinden   körperliche Unversehrtheit  


Weitere Begriffe und Definitionen


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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 223 StGB - Körperverletzung
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  2. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
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