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Körperliche Misshandlung
Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene Behandlung bezeichnet, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Schlagwörter
Üble unangemessene Behandlung Körperverletzung Misshandlung körperliches Wohlbefinden körperliche Unversehrtheit
Weitere Begriffe und Definitionen
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Körperverletzung
Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 223 StGB - Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (...) - § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung 1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2.mittels einer Waffe oder eines anderen (...) -
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