Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung besteht im Hervorrufen oder steigern eines (vorübergehenden) pathologischen Zustandes. Eine körperliche Misshandlung ist hierfür nicht notwendig.
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Körperverletzung
Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsgefährdung eines anderen Menschen (§ 223 [...] -
Körperliche Misshandlung
Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene Behandlung bezeichnet, die entweder das körperliche [...]
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