Strafrecht | Besonderer Teil | Körperverletzung
Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsgefährdung eines anderen Menschen (§ 223 StGB).
Der Täter einer Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neben der vorsätzlichen ist auch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar.