Körperverletzung Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 92 User Online

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Körperverletzung

Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsgefährdung eines anderen Menschen (§ 223 StGB).

Der Täter einer Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neben der vorsätzlichen ist auch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Körperliche Misshandlung
    Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene (...)
  2. Gesundheitsschädigung
    Eine Gesundheitsschädigung besteht im Hervorrufen oder steigern eines (vorübergehenden) pathologischen Zustandes. Eine körperliche Misshandlung ist (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 223 StGB - Körperverletzung
    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (...)
  2. § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung
    (1) Wer die Körperverletzung 1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2.mittels einer Waffe oder eines anderen (...)
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