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Täuschung
Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Drohung
Drohung (§ 123 I BGB) ist das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, dessen Eintritt nach Vorgabe des Drohenden von seinem Willen abhängig ist (...) -
Irrtum
Irrtum bedeutet Nichtübereinstimmung von Vorstellung und (...) -
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