Der Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung bereits alles zur Vollendung der Tat erforderliche getan hat.
Weitere Artikel und Definitionen (4)
- Versuch (Strafrecht Allgemeiner Teil)
- Versuch, unbeendeter (Strafrecht Allgemeiner Teil)
- Versuch, fehlgeschlagener (Strafrecht Allgemeiner Teil)
- alle relevanten Artikel anzeigen

