Verwaltungsakt Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 128 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsakt

Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Verwaltungsakt, Begründung
    Zur rechten Form des Verwaltungsakts gehört grundsätzlich auch die Begründung. Der schriftlich erlassene Verwaltungsakt muss begründet werden (§ 39 I (...)
  2. Verwaltungsakt, Heilung
    Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 35 VwVfG - Begriff des Verwaltungsaktes
    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des (...)


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