Was bedeutet die Abkürzung?
2FA

Bedeutung:
2-Faktor-Authentifizierung

Begriff aus dem Datenschutzrecht, bedeutet: 2-Faktor-Authentifizierung, abgekürzt: 2FA

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), häufig auch Zwei-Faktor-Authentisierung genannt, wird in unterschiedlichen Varianten eingesetzt. Häufig wird das im ersten Schritt angeforderte Passwort um einen zusätzlichen Faktor ergänzt, beispielsweise durch einen Fingerabdruck auf dem Smartphone oder einen Einmalcode per SMS.

Wichtig ist, dass die Faktoren dabei aus verschiedenen Kategorien stammen, d.h. eine Kombination aus Wissen (zum Beispiel Passwort oder PIN), Besitz (zum Beispiel Chipkarte oder TAN-Generator) oder Biometrie (beispielsweise Fingerabdruck) verwendet wird.

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