Abwicklungsvertrag
Ein sog. Abwicklungsvertrag wird ggf. nach dem Ausspruch einer Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Er löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine zuvor vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung. Demgegenüber enthält der Aufhebungsvertrag selbst eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Aufhebungsvertrag
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