Änderungsangebot
Ein Änderungsangebot wird durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung unterbreitet.Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus, hat der Arbeitnehmer drei Möglichkeiten, zu reagieren:
Er kann zunächst das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen. Es kommt dann zu einer einvernehmlichen Veränderung der Arbeitsbedingungen.
Weiterhin kann er das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annehmen mit der Folge, dass der Arbeitnehmer vorläufig zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt ist, die Rechtswirksamkeit der Änderung jedoch gerichtlich überprüft wird. Obsiegt der Arbeitnehmer im gerichtlichen Verfahren, muss er zu den ursprünglichen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden.
Schließlich hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Änderungsangebot abzulehnen. Die Ablehnung oder nicht fristgerechte Annahme eines gleichzeitig mit der Kündigung unterbreiteten Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer hat zur Folge, dass sich die ordentliche Änderungskündigung in eine ordentliche Beendigungskündigung umwandelt.
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