Arbeitsrecht

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung wird in der Regel immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber die angestrebte Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel die Höhe der Vergütung, die geschuldete Tätigkeit, die Eingruppierung, die Lage und Dauer der Arbeitszeit oder der Arbeitsort durch Ausübung des Direktionsrechts oder einvernehmliche Vertragsänderung nicht erreichen kann.

Grundsätzlich besteht eine Änderungskündigung aus zwei Teilen, nämlich einer Beendigungskündigung und einem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Im Unterschied zu einer Beendigungskündigung zielt die Änderungskündigung zunächst auf eine inhaltliche Änderung des Arbeitsverhältnisses ab. Sie entfaltet allerdings die gleichen Wirkungen wie die Beendigungskündigung, wenn der Kündigungsempfänger das Änderungsangebot nicht oder nicht rechtzeitig annimmt und in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Kündigung bestehen.

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