Verkehrsrecht

Bagatellschaden

Wann liegt ein Bagatellschaden vor?

Ein Bagatellschaden liegt bei einem Fahrzeug nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, wenn es sich nur um ganz geringfügige, äußere Schäden oder Beschädigungen am Lack handelt, jedoch nicht mehr bei Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

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