Entgeltreduzierung
Eine einseitige Entgeltreduzierung bzw. Entgeltkürzung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht erlaubt, der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die vertraglich geschuldete Vergütung.
Entgeltreduzierungen können allerdings vertraglich vereinbart sein, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Zusatzvereinbarung. Zudem kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Änderungskündigung aussprechen, um eine Entgeltreduzierung zu erreichen. Eine solche Änderungskündigung ist jedoch nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.