Arbeitsrecht

Entgelttabelle

Das Entgeltsystem im Öffentlichen Dienst

Gemäß § 15 Abs. 1 TVöD/TV-L erhält jeder Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ein sog. Tabellenentgelt. Die jeweiligen Entgelttabellen sind (ohne Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen) in 15 Entgeltgruppen unterteilt, diese wiederum in in fünf oder sechs Stufen.

Die konkrete Höhe des Entgelts für den einzelnen Mitarbeiter bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in welcher der Mitarbeiter aufgrund der von ihm ausgeübten Tätigkeit eingruppiert ist,  sowie der für ihn geltenden Stufe dieser Entgeltgruppe. Die Stufen werden grundsätzlich durch Ablauf einer bestimmten Beschäftigungszeit erreicht, wobei ach die individuelle Leistung des Beschäftigten Einfluss auf das Erreichen der nächsten Stufe haben kann.

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