Verkehrsrecht

Sachmängelhaftung

siehe Gewährleistung, Sachmangel

Mehr zum Thema
Sachmängelhaftung
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Gewährleistung
Gewährleistung Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. (...)
Sachmangel
Sachmangel Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten (...)

Rechtsquellen zum Thema Sachmängelhaftung 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 434 BGB Sachmangel
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Sachmängelhaftung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Sachmängelhaftung