Versetzung
Eine Versetzung ist die durch den Arbeitgeber vorgenommene einseitige Änderung der Arbeitsaufgabe des Arbeitnehmers. Versetzungen können beispielsweise die Änderung des Aufgabenbereichs im Hinblick auf Ort, Art, Zeit oder Umfang der Tätigkeit zum Inhalt haben.
Eine wirksame Versetzung erfolgt einseitig, sofern sie durch das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, kann gegebenenfalls eine Änderungskündigung erforderlich sein. Dies hängt zum einen vom Inhalt des Arbeitsvertrags, zum anderen auch vom Umfang der beabsichtigten Änderung ab.