Direktionsrecht
Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten des Arbeitnehmers meist nur allgemein festgeschrieben. Einzelheiten der Arbeit werden häufig erst später im Wege des Direktionsrechts bestimmt.
Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers ist der zwischen ihm und dem Arbeitnehmer geschlossene Arbeitsvertrag sowie § 106 Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 6 Abs. 2 GewO. Im Rahmen der vertraglich geregelten Arbeitsverpflichtung steht dem Arbeitgeber das Recht zu, die Einzelheiten der Arbeitsleistung (sofern diese nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt sind) festzulegen und arbeitsbegleitende oder organisatorische Maßnahmen oder Anordnungen zu treffen.