Arbeitsrecht

Annahmeverzug des Arbeitgebers

Nimmt der Arbeitgeber die ordnungsgemäß angebotene Leistung des Arbeitnehmers nicht an, indem er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, §§ 293 ff. BGB.

Der Arbeitnehmer wird bei Vorliegen des Annahmeverzugs von seiner Arbeitsleistung befreit. Die Befreiung von der Arbeitsleistung endet erst, sobald sich der Arbeitgeber wieder zur Entgegennahme der Arbeitsleistung bereit erklärt oder entsprechende Arbeitsanweisungen erteilt.

Mehr zum Thema
Annahmeverzug des Arbeitgebers
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Arbeitgeber
Arbeitgeber Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit (...)

Rechtsquellen zum Thema
Annahmeverzug des Arbeitgebers
1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 293 BGB Annahmeverzug
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Annahmeverzug des Arbeitgebers, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Annahmeverzug des Arbeitgebers