Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist.
§ 1 Abs. 1 der Lonsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) erläutert den steuerrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer im Sinne des Steuerrechts bzw. Lohnsteuerrechts ist danach jede Person, die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis angestellt ist oder war.