Beleidigung
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist definiert als die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist definiert als die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.