Strafrecht

Beleidigung

Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist definiert als die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.

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Rechtsquellen zum Thema Beleidigung 3 weitere Treffer im Gesetz

§ 185 StGB Beleidigung
§ 192 StGB Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
§ 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen
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