Zivilrecht

Dienstvertrag

Was versteht man unter dem Begriff Dienstvertrag?

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (vgl. § 611 I). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Der Arbeitsvertrag im Sinne des § 611a BGB ist der wichtigste Unterfall des Dienstvertrags.

Abzugrenzen ist der Dienstvertrag vom Werkvertrag.Während der Dienstverpflichtete zur Erbringung derDienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis einen konkreten Erfolg.

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Rechtsquellen zum Thema Dienstvertrag 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
§ 612 BGB Vergütung
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