Erhebung der Klage

Die Erhebung der Klage erfolgt in zwei Schritten, nämlich durch Einreichung der Klagschrift und Zustellung der KLagschrift an den Beklagten durch das Gericht. Mit Einreichung der Klageschrift bei Gericht ist der Rechtsstreit anhängig. Mit der Zustellung der Klage an den Beklagten wird der Rechtsstreit gemäß § 261 I ZPO rechtshängig.
Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Erhebung der Klage, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch