Ermessen
Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des OB der Handlung (Entschließungsermessen) oder des WIE der Handlung (Auswahlermessen). Ermessensnormen erlauben ein flexibles Handeln der Verwaltung und ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit.