Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich von der im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten leiten zu lassen.
Bestandteile der Schuld sind nach h.M. die Schuldfähigkeit, eine der beiden Schuldformen (Vorsatz- oder Fahrlässigkeitschuld), das Unrechtsbewusstsein, das Fehlen von Entschuldigungsgründen und evt. noch spezielle Schuldmerkmale.