Verkehrsrecht

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug zu zahlen ist. Dazu gehört auch der Gewinnanteil des Händlers. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Marktverhältnisse in der jeweiligen Region. Der Händlereinkaufswert ist dagegen der Betrag, den ein Gebrauchtwagenhändler zum Erwerb eines solchen Fahrzeugs aufwenden müsste. Dieser Betrag ist regelmäßig geringer als der Wiederbeschaffungswert bzw. die Wiederbeschaffungskosten, da unter anderem der Händlergewinn nicht berücksichtigt wird.

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