Zivilrecht

Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.

Der äußere Tatbestand der Erklärung setzt ein Verhalten voraus, welches nach der Vereinbarung, dem Verständnis der Beteiligten oder der Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt. Der innere subjektive Tatbestand setzt sich aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen.

Bloßes Schweigen ist in der Regeln nicht als Willenserklärung einzuordnen. Es fehlt hier regelmäßig der Erklärungstatbestand. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Fälle, in denen einem bloßen Schweigen eine Erklärungswirkung zukommen kann (z.B. beim kaufm. Bestätigungsschreiben).

Mehr zum Thema Willenserklärung 6 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Willenserklärung, Abgabe
Willenserklärung, Abgabe Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende seinen rechtsgeschäftlichen Willen so geäußert hat, dass an der Endgültigkeit des geäußerten (...)
Willenserklärung, Zugang
Willenserklärung, Zugang Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird gemäß § 130 BGB erst mit Zugang wirksam. Für den Zugang einer verkörperten Willenserklärung ist es (...)
Willenserklärung, fehlerhafte
Willenserklärung, fehlerhafte Eine Willenserklärung ist fehlerhaft, wenn der Wille des Erklärenden und der Inhalt seiner Erklärung nicht übereinstimmen. Es handelt sich dann um (...)
Handlungswille
Handlungswille Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen. Er ist also ein bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines (...)
Erklärungsbewusstsein
Erklärungsbewusstsein Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, eine rechtsgeschäftliche Erklärung (...)
Geschäftswille
Geschäftswille Der Geschäftswille ist die auf einen bestimmten Erfolg gerichtete Absicht des (...)

Rechtsquellen zum Thema Willenserklärung 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Willenserklärung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Willenserklärung