Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.

Der äußere Tatbestand der Erklärung setzt ein Verhalten voraus, welches nach der Vereinbarung, dem Verständnis der Beteiligten oder der Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt. Der innere subjektive Tatbestand setzt sich aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen.

Bloßes Schweigen ist in der Regeln nicht als Willenserklärung einzuordnen. Es fehlt hier regelmäßig der Erklärungstatbestand. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Fälle, in denen einem bloßen Schweigen eine Erklärungswirkung zukommen kann (z.B. beim kaufm. Bestätigungsschreiben).

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