Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 110 User Online

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ARBEITSRECHT

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Die außerordentliche Kündigung führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daher wird die außerordentliche Kündigung häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

Gemäß § 626 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen Vorliegen, die dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als nicht mehr zumutbar erscheinen lassen.

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist demnach ein wichtiger Grund. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich um objektiv vorliegende Tatsachen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigungserklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes bzw. der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erfolgt.


Schlagwörter

Kündigung   fristlose Kündigung   außerordentliche Kündigung   Arbeitsverhältnis   Arbeitsvertrag  


Weitere Begriffe und Definitionen


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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 626 BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen (...)


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