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Beleidigung
Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Üble Nachrede
Die Üble Nachrede ist in § 186 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Üble Nachrede meint in Beziehung auf einen anderen behauptete oder verbreitete (...) -
Verleumdung
Die Verleumdung ist in § 187 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Eine Verleumdung begeht derjenige, der wider besseres Wissen in Beziehung auf einen (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit (...) - § 192 StGB - Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer (...) -
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