Definition Beleidigung

Sonntag, 1. August 2010|71 User Online

Strafrecht - Besonderer Teil

Beleidigung

Die Beleidigung ist in den §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen.


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