Dienstvertrag Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 130 User Online

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SCHULDRECHT

Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (vgl. § 611 I).


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Werkvertrag
    Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Ein Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die darauf (...)
  2. Arbeitsvertrag
    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 611 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
    (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der (...)
  2. § 612 BGB - Vergütung
    (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist (...)
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