Handelsvertretervertrag Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 62 User Online

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HANDELSRECHT

Handelsvertretervertrag

Der sog. Handelsvertretervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter.

Es gelten die speziellen Regelungen für Handelsvertreter gemäß der §§ 84 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen sind diese Vorschriften zwingend zu beachten. Sie enthalten eine Reihe von Sonderregelungen zum Schutze des Handelsvertreters. Dieser ist oft vom Unternehmer wirtschaftlich abhängig, obwohl er selbständig tätig ist.

Der Handelsvertreter hat sich gemäß § 86 Abs. 1 HGB um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen. Außerdem hat er alles zu tun, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist und alles zu unterlassen, was dem Unternehmer Schaden zufügen könnte. Dabei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.

Der Unternehmer ist aus dem Handelsvertretervertrag zur Zahlung von Provisionen gemäß der §§ 87, 87a HGB verpflichtet. Er hat darüber hinaus dem Handelsvertreter alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser im Rahmen seiner Vertretertätigkeit benötigt.


Schlagwörter

Handelsvertreter   Versicherungsvertreter   Unternehmer   Vertrag   Handelsgesetzbuch   Vertreter   Geschäft   Geschäfte   Provision   Provisionen   Vertretertätigkeit   Vermittlung   Abschluss  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Handelsvertreter
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  2. Provisionsanspruch des Handelsvertreters
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  3. Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
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