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Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich von der im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten leiten zu lassen.
Bestandteile der Schuld sind nach h.M. die Schuldfähigkeit, eine der beiden Schuldformen (Vorsatz- oder Fahrlässigkeitschuld), das Unrechtsbewusstsein, das Fehlen von Entschuldigungsgründen und evt. noch spezielle Schuldmerkmale.
Schlagwörter
Schuldhaft Vorwerfbarkeit Schuldformen Schuldfähigkeit Vorsatzschuld Fahrlässigkeitschuld Unrechtsbewusstsein Schuldmerkmale Entschuldigungsgründe Tat Tatbestand
Weitere Begriffe und Definitionen
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Schuldfähigkeit
Die Schuldfähigkeit bezeichnet das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das vom Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird. Eine (...) -
Unrechtsbewusstsein
Das Unrechtsbewusstsein setzt die Einsicht voraus, dass das Verhalten rechtlich verboten ist. Fehlt das Unrechtsbewusstsein, liegt ein Verbotsirrtum (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 17 StGB - Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte (...) - § 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt (...) -
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