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Vorsatz
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.
Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).
Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.
Schlagwörter
Wissen Wollen Tatbestandsverwirklichung Begehung der Tat Vorsatz Fahrlässigkeit
Weitere Begriffe und Definitionen
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Dolus directus 1. Grades
Beim dolus directus 1. Grades (Absicht) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher, zumindest aber für möglich (Wissen). Dem Täter kommt es auf (...) -
Dolus directus 2. Grades
Beim dolus directus 2. Grades (Sicheres Wissen) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher. Ausreichend ist dabei ein sicheres Folgewissen (...) -
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Zugehörige Gesetze und Normen
- § 11 StGB - Personen- und Sachbegriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a)Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, (...) - § 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe (...) -
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