Vorsatz Definition

Donnerstag, 9. Februar 2012 | 63 User Online

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ALLGEMEINER TEIL

Vorsatz

Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat.

Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: dolus directus 1. Grades, dolus directus 2. Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).

Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.


Schlagwörter

Wissen   Wollen   Tatbestandsverwirklichung   Begehung der Tat   Vorsatz   Fahrlässigkeit  


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Dolus directus 1. Grades
    Beim dolus directus 1. Grades (Absicht) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher, zumindest aber für möglich (Wissen). Dem Täter kommt es auf (...)
  2. Dolus directus 2. Grades
    Beim dolus directus 2. Grades (Sicheres Wissen) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher. Ausreichend ist dabei ein sicheres Folgewissen (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 11 StGB - Personen- und Sachbegriffe
    (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a)Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, (...)
  2. § 15 StGB - Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe (...)
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